Warum Rammschutz oder Anfahrschutz bei Regalen wichtig sind!

Einfach und unkompliziert zu mehr Sicherheit!

Ein Eckanfahrschutz schützt Rahmen von Palettenregalen bei Durchfahrten oder stark frequentierte Fahrgängen. Mit Staplern oder Hubfahrzeugen kann es zu Kollisionen zwischen Fahrzeug und Regalrahmen kommen. Durch das Anfahren kann der Regalpfosten beschädigt und damit instabil werden. Es droht höchste Gefahr für Ihre Mitarbeiter und die Lagersicherheit!

Der Rahmenschutz wird bei Schwerlastregalen im Eck- und Durchfahrtsbereich montiert.

Vorbeugenden Vorkehrungen an Anlagen helfen Schäden vermeiden. Der richtige Ramm- bzw. Anfahrschutz hilft dabei, Ausfall- und Reparaturkosten zu senken. Einen beschädigten Rammschutz auszuwechseln ist schneller erledigt und günstiger, als die Reparatur eines Regalfeldes.

Der Anfahrschutz darf nicht mit dem Regal verbunden sein und muss laut DIN EN 15512 mindestens 40 cm hoch sein. Der Rammschutz wird aus 6 mm dicken Stahl gefertigt, wird signalgelb pulverbeschichtet und muss solide mit Bodenankern im Boden der Lagerhalle verankert werden. Je nachdem wie exponiert die Regalrahmen im Lagerbereich stehen, muss ein oder mehrere Eckanfahrschutze oder Rammschutzplanken montiert werden. Ein Eckanfahrschutz wird als Zubehör zu einem Palettenregal bestellt. 

 

Der Rahmenschutz ist so konstruiert, dass eine ungehinderte Be- und Entladung des Bodenstellplatzes möglich ist und damit kein Lagerstellplatz verloren geht.

 

 

Bei der jährlichen Überprüfung wird auf die Montage von Anfahrschutz bei Regalstehern hingewiesen. Sollte ein Rahmen leicht beschädigt sein, muss das Regal sofort entladen werden. Der Anfahrschutz ist ein Sicherheitselement der Beschädigungen am Regal reduziert und Betriebsunterbrechungen damit verhindern kann.

In der DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ finden sich konkrete Anforderungen an Anfahrschutzeinrichtungen für Lagereinrichtungen wie ortsfeste oder verfahrbare Regale und Schränke. Laut Abschnitt 4.2.5 müssen ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen laut DIN EN 15512 mindestens 0,4 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelben Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein.

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